60'000 Franken für die Pensionskasse: Lohnt sich das?

Wer freiwillig in die Pensionskasse einzahlt, spart Steuern und sichert sich eine höhere Rente. Doch entscheidend ist, zu welchem Umwandlungssatz das zusätzliche Kapital später verrentet wird.

Von Claude Chatelain

Eine Kollegin, eben 60 geworden, bittet mich um Rat. Sie plant ihre Vorsorge, hat eben Geld aus einer Lebensversicherung erhalten. Was tun damit? Anlegen? Aber wie? Einen ersten Überblick bietet hier der Versicherungsausweis der Pensionskasse. Darin steht, dass die Frau freiwillige Einkäufe von rund 60'000 Franken tätigen könnte. Sie wusste das nicht. Warum sollte sie auch.

Ist es nun ratsam, diese 60'000 ganz oder teilweise, aber ganz sicher zeitlich gestaffelt der Pensionskasse zu überweisen? Positiv: Die Einzahlungen können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Negativ: Beim späteren Bezug muss das Geld versteuert werden. Unter dem Strich dürfte sich ein Einkauf lohnen.

Wobei das Kapital drei Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter bezogen werden muss, wenn man überhaupt das Kapital will. Die Kollegin möchte aber lieber die Rente. Sicher ist sicher.

Lohnt sich der freiwillige Einkauf, um später eine höhere Rente zu erhalten, die dann zu 100 Prozent als Einkommen zu versteuern ist? Jetzt wirds brenzlig: Nach all den Abstimmungen über eine Senkung des gesetzlichen Umwandlungssatzes ist ihr nicht entgangen, dass dieser 6,8 Prozent beträgt.

Was sie hingegen nicht weiss: freiwillige Einkäufe sind grundsätzlich überobligatorisch - und diese haben einen tieferen Umwandlungssatz. Damit fängt das Problem schon an: was heisst überobligatorisch? Am einfachsten stellt man sich zwei Töpfe vor. Was im Rahmen des gesetzlichen Minimums angespart wird, fliesst in den obligatorischen Topf. Was darüber hinaus angespart wird, landet im überobligatorischen Topf. Dazu gehören auch freiwillige Einkäufe.

Das wusste die Kollegin nicht. Warum sollte sie auch.

Frage an Swiss Life: «Zu welchem Satz wird der überobligatorische Teil umgewandelt? Antwort Swiss Life: «Der Einkauf wird zuerst nur dem überobligatorischen Altersguthaben gutgeschrieben und verzinst. Dieser beträgt aktuell 0.50 Prozent. Erst bei der Pensionierung wird das vorhandene obligatorische und überobligatorische Altersguthaben mit den im Pensionierungszeitpunkt geltenden Umwandlungssätzen in eine Rente umgewandelt.»

Nochmals ein Mail an Swiss Life: «Offenbar kennt man diesen Satz heute noch nicht. Könnten Sie aber verraten, wie hoch der Umwandlungssatz für den überobligatorischen Teil gegenwärtig ist?» Gemäss der Tabelle, die die Kundenberaterin postwendend mailt, liegt dieser derzeit bei 4,6744 Prozent.

Man rechne: Bei einer Jahresverzinsung von 0,5 Prozent erhöhen sich die 60'000 Franken in fünf Jahren auf rund 61'500 Franken.Würde der heute geltende Umwandlungssatz von 4,6744 Prozent auch in fünf Jahren gelten, ergäbe sich dadurch für meine Kollegin eine Rentenerhöhung um rund 2875 Franken - also rund 240 Franken pro Monat. Diese Rente müsste sie als Rentnerin als Einkommen versteuern.

Was ist die Alternative? Nach Steuern dürfte sich die Monatsrente auf knapp 200 Franken belaufen. Also könnte sie das Geld auf der Bank zinsfrei deponieren und monatlich 200 Franken abheben - steuerfrei. Nach 25 Jahren, also mit 90, ist das Geld aufgebraucht.

Das ist selbstverständlich eine sehr vorsichtige Schätzung. Die Kollegin könnte einen Teil des Geldes in Wertschriften anlegen, was sie eben nicht will. Zudem ist davon auszugehen, dass die Banken auch wieder mal höhere Zinsen vergüten werden, was aber wiederum, wegen der Inflation, zu relativieren wäre.

«Was soll ich jetzt tun?» fragt die Kollegin. «Das musst Du selber wissen.»