Aktionärskreis
Aktionäre der Fachschule für Personalvorsorge AG können grundsätzlich nur folgende Personen bzw. Institutionen werden:
- Natürliche Personen, die als Dozenten oder Verwaltungsräte der Gesellschaft tätig sind oder als solche gewählt werden sollen.
- Juristische Personen, die gemäss Art. 48 des Bundesgesetzes über die berufliche Alters- Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge registrierte Vorsorgeeinrichtungen sind und dem Schweizerischen Pensionskassenverband (ASIP) angehören.
- Der Schweizerische Pensionskassenverband (ASIP) und die Vereinigung der Verwaltungsfachleute für Personalvorsorge (VVP).
- Juristische Personen, Organisationen und Vereinigungen, die im Bereich der beruflichen Vorsorge tätig oder mit der beruflichen Vorsorge eng verbunden sind.
Ein Aktionär kann maximal 10 % des gesamten Aktienkapitals der Gesellschaft halten.
Aktionäre der Gesellschaft verpflichten sich, den Aktionärbindungsvertrag zu unterzeichnen.
Wer die obgenannten Voraussetzungen erfüllt und Aktionär der Fachschule für Personalvorsorge AG werden möchte, wird gebeten sich mit dem Sekretariat der Schule in Verbindung zu setzen.