Das BVG ist steuerunterstütztes Zwangssparen

Man kann darüber streiten, wieweit die 2. Säule vor allem wegen der Steuererleichterungen interessant ist. Bei der Säule 3a hingegen besteht kein Zweifel daran.

Von Claude Chatelain

Laut Lehrbuch haben Pensionskassen drei Beitragszahlende: Arbeitgeber, Arbeitnehmer und die Kapitalmärkte. Wirklich nur drei? Der frühere FDP-Ständerat Ruedi Noser führte in einer seiner letzten Ratsdebatten einen vierten Akteur ins Feld: die Steuern.

Es ging um die BVG-Revision, die inzwischen an der Urne abgelehnt wurde. Noser, IT-Unternehmer aus Zürich, liess keinen Zweifel daran, dass er die Vorlage ablehnt.

«Was ist der Sinn des BVG?», fragte Noser rhetorisch. «Der Sinn des BVG ist steuerunterstütztes Zwangssparen». Personen, die keine Steuern bezahlen, hätten keinen Nutzen vom BVG.

«Insbesondere den Frauen im Tieflohnbereich, die Sie unterstützen wollen», so Noser an seine Ratskollegen, bringe das System keinen Mehrwert. «Ihnen nehmen Sie nur Geld weg. Diese Frauen müssen keine Steuern bezahlen, womit sie auch kein Interesse haben, ins BVG einzuzahlen.»

Gewiss, Nosers Worte sind überzeichnet. Die 2. Säule hat auch andere Vorteile, wie etwa Absicherung bei Erwerbsunfähigkeit oder lebenslange Rentenansprüche.

Und doch: Die 2. Säule ist vor allem für diejenigen attraktiv, die über genügend finanzielle Mittel verfügen, um freiwillige Einkäufe zu tätigen. Sie tun das nicht, um in den Genuss höherer Altersleistungen zu kommen. Sie tun es, weil sie dadurch vom Steuervogt weniger hart angegangen werden. Nach meiner Scheidung habe ich diese Erfahrung selber gemacht und prächtig profitiert.

Anders sieht es bei der Säule 3a aus: Da gibts keine Rente, weder im Alter noch bei Erwerbsunfähigkeit. Der einzige Vorteil ist steuerlicher Natur: «Der Bund fördert in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Selbstvorsorge namentlich durch Massnahmen der Steuer- und Eigentumspolitik.» So stehts in Artikel 111 der Bundesverfassung.

Pro Jahr können deshalb Pensionskassen-Versicherte derzeit maximal 7056 Franken in die Säule 3a einzahlen und vom steuerbaren Einkommen abziehen.

Nicht alle nutzen diese Möglichkeit: Manche haben nicht die Mittel dazu. Wer hingegen viel Geld verdient und wegen der Progression auch viel Steuern bezahlt, wird sich das Steuergeschenk 3a nicht entgehen lassen.

Nun dies: Künftig soll es möglich sein, auch nachträglich in die Säule 3a einzuzahlen für all die Jahre, in denen man dies verpasste. Damit entgehen dem Fiskus Millionen von Steuereinnahmen, weshalb sich der Bundesrat gegen dieses Ansinnen stemmte. Noch herrscht Uneinigkeit über die Ausgestaltung.

Nochmals: Die Säule 3a soll die Vorsorge stärken. Doch mit dieser Erneuerung werden vor allem Gutverdienende profitieren, die ohnehin keine Sorgen um ihre Altersvorsorge haben und auf Steuergeschenke nicht angewiesen sind.

Sorge um ihre Altersvorsorge müssen sich hingegen Geringverdienende machen, deren Leistungen aus der 2. Säule systembedingt bescheiden ausfallen. Sie haben kaum die Mittel, den maximal erlaubten Beitrag in die Säule 3a einzuzahlen, geschweige denn früher versäumte Einzahlungen nachzuholen.

Selbst wenn durch ein Erbe plötzlich Geld verfügbar wäre, würden nachträgliche Einzahlungen in die Säule 3a wenig bringen, da die Steuerersparnis aufgrund des niedrigen Einkommens kaum ins Gewicht fällt. Die Behauptung, das Sparen 3a sei nur für Reiche, ist nicht aus der Luft gegriffen.