Das Problem bei Teilzeit- und Mehrfachbeschäftigten

​​​​​​Das BVG stösst an seine Grenzen, wenn es darum, die Gesetze den gesellschaftlichen Veränderungen anzupassen

Wer aus der Schulzeit ein altes ZGB im Bücherregal stehen hat, kann darin in Art. 160 lesen: «Der Ehemann ist das Oberhaupt der Familie». Erst auf Anfang 1988 ist mit der Reform des Eherechts das patriarchalische Modell durch die rechtliche Gleichstellung der Ehepartner ersetzt worden. Mehr noch: In einigen Kantonen war es damals unverheirateten Paaren untersagt, zusammen zu wohnen - wilde Ehe nannte man das.

Am 1. Januar 1985 ist das Bundesgesetz über die berufliche Vorsorge BVG) in Kraft getreten. Damals war es üblich, dass allein der Ehemann fürs finanzielle Wohl der Familie sorgte. Öfters blieb er seinem Arbeitgeber Zeit seines beruflichen Lebens treu. Die Ehefrau sorgte fürs übrige Wohl.

Heute ist das anders: Für Frauen gibts nicht nur die drei Ks - Kirche, Kinder, Küche. Sie sind erwerbstätig und wollen nicht von einem Mann abhängig sein. Deshalb zielen hängige Vorstösse darauf ab, die Stellung der Frau auch in der 2. Säule zu verbessern. Sei es, indem Care-Arbeit aufgewertet wird, sei es, indem Erziehungs- und Betreuungsgutschriften analog der 1. Säule eingeführt werden.

Das Problem: Solche Vorschläge sind nicht systemkonform. Das BVG stösst an seine Grenzen, wenn es darum, die Gesetze den gesellschaftlichen Veränderungen anzupassen.

Davon sind aber nicht nur Frauen betroffen, sondern alle Teilzeit- und Mehrfachangestellten. Um das Problem zu lösen, müsste am Koordinationsabzug und an der Eintrittsschwelle gebastelt werden. Mit der BVG-Revision, die im Herbst 2024 an der Urne Schiffbruch erlitt, wäre der fixe Koordinationsabzug von rund 26'000 Franken durch einen lohnabhängigen Abzug von 20 Prozent ersetzt worden.

Nun kann man einwenden, dass viele Vorsorgeeinrichtungen den Koordinationsabzug im überobligatorischen Bereich anpassen - aber eben nur im überobligatorischen Teil.

Mehrfachbeschäftigte haben das gleiche Problem: Unter Umständen wird ihnen jedes Mal der Koordinationsbeitrag voll in Abzug gebracht. Und wenn sie weniger als 22'680 Franken im Jahr verdienen, sind sie überhaupt nicht versichert. Das Problem liesse sich lösen, indem man die Eintrittsschwelle senkt. Im Vorfeld der gescheiterten BVG-Revision wurden mehrere Modelle durchgerechnet. Sogar eine Senkung der Eintrittsschwelle auf 12'500 Franken wurde diskutiert. Politisch blieb der Vorschlag chancenlos. Wenn tausende zusätzliche Teilzeitangestellte versichert werden, erhöht das für die Arbeitgeber die Soziallasten, und die Kosten für die Administrierung kleiner Pensen wären unverhältnismässig hoch.

Seit Anfang Jahr bietet nun die Auffangeinrichtung mit dem Vorsorgeplan AN Plus eine Lösung an. Bei diesem Plan können Arbeitgebende Kleinstlöhne ab 2500 Franken versichern. So kann für jeden Teilzeitjob unter der gesetzlichen Eintrittsschwelle 100 Prozent des Lohnes versichert werden. Das Angebot ist da. Es muss nur noch von Arbeitgebenden genutzt werden, die dann auch bereit sind, auf den Löhnen die Soziallasten zu tragen.