Die 10-Millionen-Initiative – demografische Entlastung oder strukturelle Sackgasse?
Von Sandra Willmeroth
Am 14. Juni stimmt die Schweiz über die sogenannte «10-Millionen-Initiative» ab. Die Debatte wird emotional geführt – zwischen Wohnungsnot, Verkehrsüberlastung, Fachkräftemangel und europapolitischen Grundsatzfragen. Für die berufliche Vorsorge lohnt sich jedoch ein nüchterner Blick auf die demografischen und finanzierungsrelevanten Mechanismen hinter der Vorlage. Aus Sicht der Sozialwerke ist die Zuwanderung seit Jahren weit mehr als bloss ein arbeitsmarktpolitisches Thema. Sie wirkt faktisch als demografischer Stabilisator.
Denn die Schweiz altert, wie fast alle hoch entwickelten Industrienationen. Die geburtenstarken Jahrgänge erreichen das Rentenalter, während die Zahl der Erwerbstätigen pro Rentner kontinuierlich sinkt. Dieses Verhältnis belastet die AHV direkt – und mittelbar auch die zweite Säule. Zwar funktioniert das BVG kapitalgedeckt, doch auch Pensionskassen sind auf eine ausreichend grosse Zahl aktiver Beitragszahler angewiesen. Insbesondere die Umverteilung innerhalb vieler Kassen, die Finanzierung von Garantien sowie die Stabilität der Deckungsgrade hängen letztlich von einer robusten Erwerbsbevölkerung ab.
Genau hier setzt das Hauptargument der Gegner der Initiative an: Die Nettozuwanderung bringt überdurchschnittlich viele junge, gut qualifizierte und sofort erwerbstätige Personen in den Schweizer Arbeitsmarkt. Sie zahlen AHV- und BVG-Beiträge, bevor sie selber Leistungen beziehen. Ökonomisch betrachtet wirkt dies kurzfristig und mittelfristig entlastend für die Vorsorgesysteme.
Allerdings greift diese Betrachtung nur bis zu einem gewissen Punkt und die Befürworter der Initiative stellen genau diese Logik infrage. Ihr Kernargument lautet: Zuwanderung löst das demografische Problem nicht dauerhaft, sondern verschiebt es lediglich zeitlich nach hinten. Denn auch Zugewanderte werden älter, beziehen später Renten und erhöhen gleichzeitig den Druck auf Infrastruktur, Wohnungsmarkt, Gesundheitswesen und Verkehrssysteme.
Damit berührt die Abstimmung die grundlegende systemische Frage, ob ein alterndes Land seine Sozialwerke dauerhaft durch stetiges Bevölkerungswachstum stabilisieren kann. Die ökonomische Antwort darauf ist indifferent, denn kurzfristig spricht vieles dafür, dass eine starke Einschränkung der Zuwanderung die Finanzierungsbasis von AHV und BVG schwächen würde. Besonders betroffen wären Branchen mit bereits heute ausgeprägtem Fachkräftemangel – etwa Gesundheit, Pflege, IT, Bau oder Ingenieurwesen. Weniger Erwerbstätige bedeuten langfristig tiefere Beitragssummen, geringere Kapitalzuflüsse in die Pensionskassen und potenziell zusätzlichen Reformdruck bei Rentenalter, Umwandlungssätzen und Beitragshöhen.
Langfristig jedoch kann ein dauerhaft auf Bevölkerungswachstum abgestütztes Modell politisch, infrastrukturell und gesellschaftlich an seine Grenzen stossen. Die entscheidende Frage wird deshalb weniger lauten, ob Zuwanderung notwendig ist, sondern vielmehr in welchem Umfang und unter welchen Rahmenbedingungen sie stattfinden kann.
Für die berufliche Vorsorge ergibt sich daraus eine unbequeme Erkenntnis: Weder unbegrenzte Zuwanderung noch vollständige Abschottung lösen die demografischen Herausforderungen nachhaltig. Die eigentliche Reformfrage bleibt weiterhin ungelöst – nämlich wie ein alterndes Vorsorgesystem in einer Gesellschaft mit steigender Lebenserwartung langfristig finanziert werden soll. Die Abstimmung vom 14. Juni ist deshalb mehr als ein migrationspolitischer Richtungsentscheid. Sie ist auch ein indirektes Votum darüber, auf welche demografische Grundlage die Schweiz ihre Sozialwerke künftig stützen will.
