Flexibilität gewinnt

Findige Pensionskassen bieten ihren Versicherten flexiblere Lösungen als die einfache Altersrente oder den Kapitalbezug. Um die Rente attraktiver zu machen.

Von Sandra Willmeroth

Die Kardinalsfrage in der Vorsorge lautete bisher: Rente oder Kapital? In den letzten Jahren haben sich immer mehr Neurentner für den Kapitalbezug entschieden, ein Grund dafür dürften die gesunkenen Umwandlungssätze sein. Im Jahr 2023 haben sogar erstmals mehr Menschen das Kapital ganz oder teilweise bezogen, anstatt sich für die lebenslange Rente zu entscheiden. Gemäss der Statistik des Bundes haben sich im Jahr 2023 rund 41 Prozent der Personen, die eine neue Leistung der Pensionskasse erhalten haben, für den Bezug des Kapitals entschieden, 40 Prozent für die lebenslange Rente und 19 Prozent für einen Mix aus beidem. Anders ausgedrückt: Es haben sich 60 Prozent der Erwerbstätigen für einen teilweisen oder vollständigen Kapitalbezug entschieden.

Langsam in den Ruhestand gleiten

Statt diesem Mittelabfluss untätig zuzuschauen, haben einige Pensionskassen neue Rentenmodelle entwickelt, die besser auf die individuellen Bedürfnisse der Versicherten eingehen. Beispiel BVK, die grösste Pensionskasse des Landes, bietet ihren Versicherten seit letztem Jahr eine Rentenmodell, bei dem die Rente zu Beginn um 13 Prozent erhöht ist und dann bis zum Alter 75 auf etwa 3 Prozent unter die Normrente sinkt. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass frisch pensionierte Menschen einen aktiveren und damit kostenintensiveren Lebensstil pflegen, der dann aber sukzessive zurückgeht. Laut Angaben der BVK haben sich seit der Einführung des Modells ein Viertel der Versicherten entschieden, was zeigt, dass ein solches Modell den Bedürfnissen vieler Versicherten entspricht.

Hinterbliebene absichern

Andere Kassen bieten ihren Versicherten die Möglichkeit, ihr Altersguthaben für den Fall abzusichern, dass sie innerhalb eines festgelegten Zeitraums nach der Pensionierung versterben sollten, so dass das noch vorhandene Guthaben nicht – wie im Normalfall üblich – automatisch an die Pensionskasse geht, sondern an die Hinterbliebenen. Das noch vorhandene Guthaben berechnet sich aus dem zum Zeitpunkt der Pensionierung vorhandenen Alterskapital abzüglich bereits ausbezahlter Renten und gegebenenfalls anderer Hinterlassenenleistungen. Finanziert wird dieses Rentenmodell über eine tiefere Altersrente, dass heisst mittels eines geringeren Umwandlungssatzes.

Dazu verdienen ohne Reue

Ein weiteres innovatives Rentenmodell geht davon aus, dass viele angehende Rentner im Grunde gerne noch über das ordentliche Pensionierungsalter hinaus in einem Beschäftigungsverhältnis bleiben würden, zumindest teilweise. In vielen Fällen müssten diese arbeitenden Rentner dann aber steuerliche Nachteile auf sich nehmen, da dann die BVG-Rente, die AHV-Rente und das generierte Erwerbseinkommen zusammengerechnet und als Einkommen veranlagt würde. Hier setzt das Modell der «Stop-an-Go» an: Versicherte, die aus AHV und Erwerbseinkommen genügend Einkommen generieren, können die Rentenzahlungen aus der Pensionskasse zeitweilig sistieren. Zum Ausgleich erhalten sie dann später, wenn die Zahlungen wieder aufgenommen werden, einen Zuschlag auf die Rente.

Diese Modelle zeigen, dass es zwischen „Rente und Kapital“ noch weitaus mehr Möglichkeiten und Wege gibt, wie der Ruhestand der Versicherten finanziell gestaltet werden kann.