Frühpension: Wunsch und Wirklichkeit
Von Sandra Willmeroth
Gemäss einer repräsentativen Umfrage der Baloise träumen 57 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer davon, schon vor Erreichen der Altersgrenze von 65 Jahren in den Ruhestand zu gehen – aber nur etwa 11 Prozent bereiten eine solche Frühpension auch gezielt vor. Daher wird es für die meisten wohl ein Traum bleiben, denn ohne eine langfristige Planung lässt sich eine Frühpensionierung in den meisten Fällen nicht realisieren. Denn sie ist ein teures Vergnügen: Wer den Dienst ein Jahr vor dem ordentlichen Referenzalter quittieren möchte, muss mit Kosten in Höhe eines ganzen Jahresgehalts rechnen.
Dieser Betrag setzt sich unter anderem zusammen aus dem Einkommensverlust, aus der geringeren Rente, die man aus der Pensionskasse bezieht, und den Kürzungen bei der AHV-Rente (–6,8 Prozent pro Jahr). Frührentner müssen zudem bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters weiterhin Beiträge in die AHV einzahlen – mindestens den niedrigsten Satz für Nichterwerbstätige von 514 Franken jährlich, je nach Einkommen und Vermögen aber auch deutlich mehr.
Der früheste Beginn des vorgezogenen Ruhestands ist in der 1. Säule zwei Jahre vor dem regulären Rentenbeginn. Die Rente aus den Pensionskassen zahlen die meisten Institute bereits ab dem 58. oder 60. Geburtstag an ihre Versicherten aus – allerdings mit einem reduzierten Umwandlungssatz. Zu rechnen ist hier mit einem Abzug von 0,15 bis 0,2 Prozentpunkten.
Teilpensionierung ist attraktiver
Ein klassischer Kompromiss zwischen Früh- und Normrente ist die Teilpensionierung. Hier reduzieren ältere Arbeitnehmende ihr Pensum stufenweise. Sie können dann nur einen Teil (20 bis 80 Prozent) der AHV-Rente beziehen und den Rest aufschieben. Pensionskassen sind seit der letzten AHV-Reform verpflichtet, ihren Versicherten eine solche Rente auf Raten anzubieten. Dies kann dann so aussehen, dass Arbeitnehmende ab Alter 58 ihr Arbeitspensum um 20 oder 30 Prozent reduzieren und im gleichen Umfang Altersleistungen beziehen. Der Vorteil einer Teilpensionierung ist, dass weiterhin in die Pensionskasse und in die Säule 3a eingezahlt werden kann – was sich bei der Steuererklärung positiv bemerkbar machen kann.
Die Pläne des Bundes, die Frühpensionierung durch eine stärkere Kürzung der AHV-Rente künftig unattraktiver zu gestalten, sind vorerst vom Tisch. Der Bund will mit der AHV2030-Reform indes neue Anreize setzen, damit mehr Arbeitnehmende über das Referenzalter hinaus arbeiten. Denn die Finanzierungsprobleme aufgrund der demografischen Entwicklung und des anhaltend tiefen Zinsniveaus sprechen dafür, dass Arbeitnehmende nicht früher aus dem Erwerbsleben ausscheiden, sondern im Gegenteil: dass sie ein paar Jahre länger arbeiten, um die Rentensysteme nachhaltig stabil zu finanzieren.
