Individualbesteuerung – ein Systemwechsel mit Folgen
Von Sandra Willmeroth
Am 8. März 2026 stimmt die Schweiz über das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung ab, nachdem dagegen das Referendum ergriffen wurde. Diese Reform reicht weit über technische Steuerfragen hinaus. Die Individualbesteuerung soll die heutige gemeinsame Besteuerung von Ehepaaren ablösen. Künftig würde jede Person ihr eigenes Einkommen und Vermögen versteuern, unabhängig vom Zivilstand. Der Bundesrat beschreibt das Ziel so: «Damit zahlen verheiratete und vergleichbare unverheiratete Paare künftig gleich viel Steuern.»
Hinter der Vorlage steht ein indirekter Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeits-Initiative. Die Initiantinnen und Initianten wollen eine Gleichbehandlung aller Paare erreichen und argumentieren, dass die heutige gemeinsame Besteuerung Fehlanreize schafft. Besonders betroffen sind Zweitverdienende, deren zusätzliches Einkommen durch die Progression stärker belastet wird. Die Reform soll diese Hürde senken und damit die Erwerbstätigkeit fördern, vor allem von Frauen. Die Befürworterinnen und Befürworter sehen darin einen Schritt zu mehr finanzieller Unabhängigkeit und zu einer moderneren Familienpolitik.
Die Gegnerinnen und Gegner kommen aus einer ungewöhnlich breiten Allianz. Ein Bündnis aus Kantonen und politischen Akteuren ergriff das Referendum und warnen vor neuen Ungleichheiten. Sie befürchten, dass Einverdiener-Ehepaare stärker belastet würden, während gut verdienende Doppelverdienerpaare profitieren. Zudem verweisen sie auf den administrativen Aufwand: Rund 1,7 Millionen zusätzliche Steuererklärungen müssten verarbeitet werden.
Die finanziellen Auswirkungen sind beträchtlich. Der Bund rechnet mit jährlichen Steuerausfällen von rund 630 Millionen Franken. Die Kantone müssten das System ebenfalls umstellen, behalten aber ihre eigenen Tarife und Abzüge. Um Familien zu entlasten, wird der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer von 6.800 auf 12.000 Franken erhöht.
Profitieren würden hingegen vor allem Paare, die heute von der sogenannten Heiratsstrafe betroffen sind, also Doppelverdienende mit ähnlichen Einkommen. Auch Alleinerziehende und unverheiratete Paare würden steuerlich gleichgestellt. Wer hingegen Nachteile spüren könnte, sind Haushalte, in denen eine Person deutlich mehr verdient als die andere. Für sie entfällt der bisherige Heiratsbonus. Die Reform verschiebt damit die Balance zwischen individueller und gemeinsamer wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit.
Die Individualbesteuerung ist kein Randthema. Sie berührt Grundfragen der Gleichstellung, der Familienpolitik und der finanziellen Eigenständigkeit. Sie verändert, wie der Staat Erwerbsarbeit bewertet und wie er Partnerschaften steuerlich einordnet. Und sie zeigt, wie eng Steuer- und Vorsorgepolitik miteinander verbunden sind. Denn wer mehr arbeitet, zahlt nicht nur mehr Steuern, sondern baut auch mehr Vorsorge auf.
