Mehr «Hup Holland hup» statt «Hopp Schwiiz»
Von Sandra Willmeroth
Jedes Jahr im Oktober veröffentlicht das Beratungsunternehmen Mercer seit 16 Jahren seinen internationalen Global Pension Index. In diesem Jahr landete die Schweiz auf Platz 12. Bei einem Vergleich von insgesamt 48 Altersvorsorgesystemen ein durchaus noch zufriedenstellendes Ergebnis – sofern man sich nicht daran erinnert, wo das System früher einmal stand. Im Jahr 2010 wurde die Schweiz das erste Mal in die Studie von Mercer aufgenommen und belegte im ersten Anlauf direkt Platz 2. Besser schnitten nur die Niederlande ab, was sie übrigens noch heute tun, während die Schweiz im Laufe der letzten 14 Jahre kontinuierlich das Treppchen hinuntergerutscht ist.
Interessant ist vor allem zu lesen, was die Studienverfasser damals, im Jahr 2010, schon am Schweizer Vorsorgesystem bemängelten: „Verbesserungsmöglichkeiten gibt es bei der Versicherung von Selbständigerwerbenden sowie Teilzeitbeschäftigten. Herausforderungen entstehen durch das im Vergleich zur Lebenserwartung tiefe Rentenalter. Zudem bestehe keine Pflicht, bei der Pensionierung einen Teil des Rentenkapitals aus der Pensionskasse als Rente zu beziehen, was sowohl für den Einzelnen als auch für die Gesellschaft gewichtige finanzielle Nachteile haben könne.“ Im Wesentlichen sind das die Umstände, die mit der BVG-Reform 2024 zumindest teilweise angegangen werden sollten. Allerdings auf denkbar komplizierte Art und mit nicht quantifizierbaren Folgen.
Da bleibt nur die Frage, was die anderen elf vor der Schweiz platzierten Vorsorgesysteme besser gelöst haben. Allen voran das der Holländer, dem ewigen Erstplatzierten. Da sticht zunächst ins Auge, dass das ebenfalls auf drei Säulen beruhende Vorsorgesystem der Niederlande zunächst einmal seine Versicherten gut abholt. Die Informations- und Aufklärungspolitik ist vorbildlich. So erhält jede und jeder Versicherte auf der onlineplattform „mijnpensioenoverzicht.nl“ jederzeit einen Überblick über die Höhe der staatlichen Rente, der Betriebsrente von allen Arbeitgebenden und die geschätzte Höhe der künftigen Gesamtrente unter optimistischen und pessimistischen Szenarien. Dank digitaler Identität ganz einfach per Mausklick umgehend erhältlich, so oft man möchte. Und nicht wie in der Schweiz mittels eines Antrags auf Vorausberechnung der AHV, den man mit entsprechend korrekt ausgefülltem, zehnseitigem Formular (von der Behörde selbst veranschlagter Zeitaufwand fürs Ausfüllen circa 30 Minuten) schriftlich ab Alter 40 einmal alle fünf Jahre gratis an die Eidgenössische Ausgleichskasse EAK stellen darf. Doch Vorsicht! Wer sich früher Gedanken um seine Rente macht und noch keine 40 Jahre alt ist, oder innerhalb von fünf Jahren mehrere Vorausberechnungen anfordert, von dem darf die Behörde eine Gebühr bis zu 300 Franken verlangen. Dafür erfolgt die Auskunft dann aber jeweils in solide gedruckter Form und per Postzustellung. Dann muss man zu dieser bescheinigten voraussichtlichen Rente aus der 1. Säule nur noch die voraussichtliche Höhe der Rente aus der 2. Säule addieren, sofern man die korrekte Summe im Zahlenwust des jährlichen Pensionskassenausweis identifizieren kann, und dann hat man eine Vorschau auf seine voraussichtlichen Einkünfte im Rentenalter aus den ersten beiden Säulen zusammengesucht.
Das ist so weit entfernt von einer nutzerfreundlichen Informationspolitik wie es nur eben geht. Doch könnte man anhand der eigenen Situation nachvollziehen, wie sich Änderungen der Parameter auf die Rente auswirken, dann könnten Versicherte wahrscheinlich auch Zweck und Funktionen von Reformen besser einordnen. Und darüber abstimmen.