Mehrwertsteuer oder Lohnabzüge - was ist sozialer?
Von Claude Chatelain
Mittlerweile ist klar, wie und wann die 13. AHV-Rente ausbezahlt wird - im Dezember auf einen Schlag.
Noch ist nicht klar, wie die dafür benötigten 4 bis 5 Milliarden Franken finanziert werden sollen. Zur Diskussion stehen eine Erhöhung der Mehrwertsteuer oder der Lohnbeiträge. Möglich wäre auch eine Finanzierung über die direkte Bundessteuer.
Der Nationalrat unterstützt den Antrag des Bundesrats und beschloss eine befristete Erhöhung um 0,7 Mehrwertsteuerprozente bis 2030.
Die vorberatende Kommission des Ständerats hat sich an ihrer Sitzung vom 27. Januar 2026 noch nicht festgelegt. Sie will eine Kombination prüfen lassen, wie das ursprünglich auch der Bundesrat in Aussicht stellte.
Welche Variante ist sozialer? Die Linke spricht sich für eine Erhöhung der Lohnbeiträge aus. Das mag auf den ersten Blick überraschen: Höhere Lohnabzüge gleich weniger Nettolohn. Je tiefer das Einkommen, desto schmerzhafter fallen Kürzungen beim ausbezahlten Lohn ins Gewicht.
Und doch hat eine Erhöhung der Lohnabzüge aus linker Optik ihre Logik: Erstens zahlen die Arbeitgeber mit. Zweitens ist der AHV-pflichtige Lohn – im Gegensatz zum BVG-Lohn – nach oben nicht begrenzt. Höherverdienende leisten damit deutlich höhere Beiträge an die AHV als Geringverdienende.
Auch deshalb sind die Bürgerlichen strikt gegen eine Finanzierung via Lohnbeiträge. Sie bevorzugen eine Erhöhung der Mehrwertsteuer.
Das wiederum wollen die Linken nicht, weil die Mehrwertsteuer vor allem Personen mit niedrigem Einkommen unverhältnismässig belaste.
Stimmt das überhaupt?
Rudolf Strahm ist Ehrendoktor der Uni Bern. Er war Preisüberwacher, Zentralsekretär der SP Schweiz und sass von 1991 bis 2004 für die SP im Nationalrat. Zu jener Zeit zählte die SP-Fraktion im Bundeshaus noch Mitglieder mit ausgewiesenem ökonomischem Sachverstand.
Strahm erinnert daran, dass bei Haushalten im untersten Einkommensquintil – also bei den 20 Prozent mit den tiefsten Einkommen – rund 66 Prozent der Ausgaben von der Mehrwertsteuer befreit sind. Weitere 18 Prozent unterliegen einem reduzierten, rund dreimal tieferen Steuersatz. Das liegt vor allem daran, dass die grössten Ausgabenposten wie Wohnungsmieten, Krankenkassenprämien und Versicherungen von der Mehrwertsteuer ausgenommen sind. Bei Haushalten mit tiefem Einkommen machen diese Ausgaben einen deutlich grösseren Anteil des Budgets aus als bei Haushalten mit hohem Einkommen.
Wird der Vorschlag des Bundesrates umgesetzt, zahlt ein Haushalt im untersten Quintil rund 7 Franken Mehrwertsteuer pro Monat mehr. Ein Haushalt im obersten Quintil zahlt hingegen etwa 28 Franken mehr. Strahm veröffentlichte diese Zahlen vor einem Jahr; sie dürften sich nicht wesentlich verändert haben.
An dieser Stelle geht es ausdrücklich um die Frage, welche Finanzierungsvariante – Mehrwertsteuer oder Lohnabzüge – sozialer ist. Selbstverständlich spielen weitere Faktoren eine Rolle. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer fordert eine Verfassungsänderung und damit eine Volksabstimmung. Zudem beteiligen sich bei der Mehrwertsteuer auch Rentnerinnen und Rentner an der Finanzierung.
Nochmals Rudolf Strahm: «Wer einen Wocheneinkauf bei Migros oder Coop von 100 Franken tätigt, würde mit dem Bundesratsvorschlag von plus 0,7 Mehrwertsteuer-Prozenten 45 Rappen mehr bezahlen. Ist das wirklich unsozial?»
