Moderne Vorsorgelösungen bieten mehr Flexibilität
Von Sandra Willmeroth
Arbeitnehmende mit Einkommen von mehr als 132.000 Franken jährlich steht die Möglichkeit offen, die Einkommensanteile jenseits dieser Schwelle in einen sogenannten 1e-Plan zu investieren. Ein solcher bietet verschiedene Strategien mit unterschiedlich hohen Risiko-Renditeprofilen an, unter denen die versicherte Person ihre individuelle Auswahl treffen kann. Ein möglicher Anlageerfolg wird am Ende der Laufzeit vollumfänglich an die Versicherten ausgezahlt - allerdings tragen sie auch das Risiko der Geldanlage vollumfänglich allein. Sollte die Investition in einen 1e-Plan also beispielsweise nach zehn Jahren ein Minus von 10 Prozent ausweisen und die versicherte Person möchte den Arbeitgebenden wechseln oder aus dem Arbeitsleben ausscheiden, muss die Pensionskasse nur den effektiven Wert des Vorsorgeguthabens auszahlen. Den Verlust trägt die versicherte Person allein.
Das ist jedoch andererseits das Argument, das 1e-Pläne für die Arbeitgebenden erst attraktiv gemacht hat: Das Risiko einer Unterdeckung wird auf die Versicherten übertragen und deswegen bestehen keine Sanierungsrisiken und keine Pflicht zur Bildung von Schwankungsreserven. Diese Verfahrensweise wurde erst mit einer Gesetzesänderung 2017 möglich, vor dieser Revision trugen die Pensionskassen die möglicherweise entstandenen Verluste eines 1e-Plans, was eine solche Lösung nicht sonderlich attraktiv erschienen liess. Erst die Übertragung des Anlagerisikos auf die Versicherten hat 1e-Pläne für Arbeitgebende zu einer praktikablen Option für die berufliche Vorsorge gemacht. Hinzu kommen bilanztechnische Vorteile, da 1e-Pläne seit der Gesetzesrevision als beitragsorientierte Vorsorgelösungen gelten und daher nicht als Vorsorgeverpflichtungen in der Bilanz verbucht werden.
Das wohl stärkste Argument auf Seiten Arbeitnehmende für eine Investition in einen 1e-Plan, ist die unattraktive Alternative, oder anders gesagt: der alte Status Quo vor Einführung der 1e-Pläne im Jahr 2006: Die Lohnanteile jenseits des nach BVG versicherten Lohns (88.200 CHF) wandern automatisch ins Überobligatorium, wo sie häufig aus Gründen der notwendigen Umverteilung geringer verzinst werden. Ein weiterer guter Grund für den Aufbau von 1e-Plänen ist der steuerliche Vorteil, denn Einzahlungen in einen 1e Plan können vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Erst beim späteren Bezug der Gelder wird eine Auszahlungssteuer fällig.
Aufgrund dieser und einiger weiterer Vorteile für beide Seiten, erfreuen sich 1e-Pläne steigender Beliebtheit: Gemäss einer aktuellen Studie des VZ-Vermögenszentrums steigt die Zahl der Personen, die in einer 1e-Lösung versichert sind, stark an: Verfügten 2011 schweizweit nur etwa 2700 Personen über eine solche Zusatzvorsorge, waren es Ende 2022 bereits über 28’000. Gleichzeitig nahm das verwaltete Vermögen von rund 860 Millionen Franken auf über 6,3 Milliarden Franken zu. Die Studie kommt unter anderem zu dem Schluss, dass viele Unternehmen 1e-Lösungen als attraktive Lohnnebenleistung im Wettbewerb um Fachkräfte einsetzen und oftmals dafür auch höhere Beiträge als in der Basisvorsorge zahlen.