«Professional Bachelor» und «Professional Master» für die berufliche Vorsorge
Fachfrauen und Fachmänner für Personalvorsorge mit eidgenössischem Fachausweis dürfen neu den Zusatz «Professional Bachelor» führen, Pensionskassenleiterinnen und Pensionskassenleiter mit eidgenössischem Diplom den Zusatz «Professional Master». Damit unterstreicht der Bund den Stellenwert der praxisnahen höheren Berufsbildung.
Anerkennung für anspruchsvolle Ausbildungen
«Wer eine verantwortungsvoll Aufgabe in der beruflichen Vorsorge hat, muss komplexe Zusammenhänge verstehen und fundierte Entscheidungen treffen. Die neuen Titelzusätze machen diese Kompetenz sichtbarer. Wir vermitteln das Fachwissen und das Führungsverständnis, um diese Verantwortung wahrzunehmen», sagt Urs Hunziker, Direktor der Fachschule für Personalvorsorge. Der zweijährige berufsbegleitende Fachlehrgang bereitet auf die eidgenössische Berufsprüfung vor. Er umfasst Rechtsgrundlagen, Versicherungstechnik, Rechnungswesen, Kapitalanlagen und Pensionskassenführung. Das erworbene Wissen können die Teilnehmenden direkt im Berufsalltag anwenden.
Vom Fachwissen zur Führungsverantwortung
Für Berufsleute, die sich für weitergehende Führungsaufgaben qualifizieren möchten, bietet die Fachschule den Diplomlehrgang zur Pensionskassenleiterin bzw. zum Pensionskassenleiter an. Im Zentrum stehen Führungskompetenz, Geschäftsführung sowie Anlage und Wirtschaft. Der berufsbegleitende Lehrgang bereitet auf die höhere Fachprüfung vor. Er baut auf dem Wissen der Fachausbildung oder einer gleichwertigen Vorbildung auf. Damit eröffnet die Fachschule Mitarbeitenden der BVG- und Vorsorgebranche einen praxisnahen Weg von der fachlichen Spezialisierung zur Führungsverantwortung. Zugleich unterstützt sie Vorsorgeeinrichtungen dabei, qualifizierte Mitarbeitende zu entwickeln und ihren Kadernachwuchs zu sichern.
Auch bisherige Absolventinnen und Absolventen profitieren
Auch bisherige Absolventinnen und Absolventen dürfen die neuen Titelzusätze führen – unabhängig vom Abschlussjahr. Die Verwendung ist freiwillig und nur zusammen mit dem geschützten Berufstitel zulässig. Der Zusatz folgt nach einem Komma. Bestehende Fachausweise und Diplome bleiben gültig und werden nicht ersetzt. Die vollständigen Bezeichnungen lauten:
- Fachfrau für Personalvorsorge mit eidgenössischem Fachausweis, Professional Bachelor
- Fachmann für Personalvorsorge mit eidgenössischem Fachausweis, Professional Bachelor
- Pensionskassenleiterin mit eidgenössischem Diplom, Professional Master
- Pensionskassenleiter mit eidgenössischem Diplom, Professional Master
