Rente aufbessern und Rendite einstreichen
Von Sandra Willmeroth
Wer seine Vorsorgesituation verbessern möchte, um im Alter mit einem dickeren finanziellen Polster die Annehmlichkeiten des Ruhestands geniessen zu können, kann nebst dem Aufbau einer privaten 3.Säule auch freiwillige Einzahlungen in die 2. Säule, sprich in die Pensionskasse tätigen. Das bietet einige Vorteile aber hat natürlich auch den ein oder anderen Pferdefuss.
Ob freiwillige Einzahlungen eine gute Option für den oder die Versicherte sind, hängt vor allem von der Qualität der Pensionskasse ab, bei der die Person versichert ist. Denn nicht jede Pensionskasse wirtschaftet und investiert gleich gut wie die andere. Eine Pensionskasse sollte zunächst einmal einen komfortablen Deckungsgrad jenseits der 100% aufweisen, so dass nur ein geringes Risiko besteht, dass die Kasse in eine Unterdeckung gerät und Sanierungsbeiträge erhebt. Zudem sollten die Umwandlungssätze nicht zu hoch angesetzt sein, zumindest wenn es bis zur Rente noch einige Jahre dauert (Stichwort Umverteilung), denn nur für jemanden, der kurz vor der Pensionierung steht, sind hohe Umwandlungssätze vorteilhaft. Wenn dann auch noch die Verzinsung der Pensionskassengelder und die Verwaltungskosten im üblichen Rahmen liegen, spricht von dieser Seite nichts dagegen, mit freiwilligen Einzahlungen in die Pensionskasse die künftige Rente zu verbessern und das aktuelle Einkommen über eine sofortige Steuerersparnis zu entlasten.
Denn darin liegt der grösste Vorteil von freiwilligen Einzahlungen: Sie können in der Steuererklärung vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden und so unter Umständen die Progression brechen. Aus diesem Grund kann es sich vielleicht nochmal mehr rentieren, die freiwilligen Einzahlungen in die Pensionskasse über mehrere Jahre gestaffelt vorzunehmen, um auch in mehreren Jahren von der Steuerersparnis zu profitieren. Die getätigten Einzahlungen werden zudem nicht als Vermögen besteuert und die Zinserträge auf dem Kapital zählen nicht zum steuerbaren Einkommen.
Das Steueramt kommt erst ins Spiel, wenn Versicherte beim Erreichen der Altersgrenze das Vorsorgekapital nicht als lebenslange Rente beziehen wollen, sondern das angesparte Kapital ganz oder teilweise beziehen möchten. Dann wird der Kapitalbezug zu einem reduzierten Satz (Kapitalauszahlungssteuer) besteuert. Hier gilt zudem eine Dreijahresfrist: Wer in den drei Jahren vor dem Kapitalbezug freiwillige Einzahlungen getätigt hat, muss die Steuern, die er dank der Einzahlung gespart hat, an das Steueramt zurückzahlen.
Wie viel eine versicherte Person maximal einzahlen darf, ist als „Einkaufspotenzial“ im Vorsorgeausweis festgehalten. Hier gibt es allerdings die Einschränkung, dass man nur dann freiwillige Einzahlungen leisten darf, wenn getätigte Vorbezüge in der Vergangenheit, zum Beispiel für den Bau eines Eigenheims, wieder eingezahlt wurden.
Grundsätzlich kann jede versicherte Person, die ein Einkaufspotenzial bei ihrer Kasse hat, freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse tätigen. Allerdings dürfte sich die damit erzielbare Steuerersparnis um so deutlicher auszahlen, je höher das Einkommen ist, sprich je länger jemand bereits im Arbeitsprozess steht.